Aktuell

22.09.16

Digitalisierung als wichtigster Erfolgsfaktor für KMU

Die Digitalisierung ist aus Sicht der Schweizer KMU die beste Waffe, um gegen die Nachteile des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu kämpfen. Laut einer Studie von Credit Suisse nutzen bereits mehr als ein Fünftel der Firmen die neuen Technologien intensiv.

Die Umfrage der Nummer zwei der Schweizer Banken wurde bei rund 2'000 kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt. Daraus geht hervor, dass viele meinen, die Ausübung des Unternehmertums sei hierzulande schwieriger als im Ausland. Insbesondere wird auf die hohen Erstellungskosten (Produktion, Arbeitskräfte und Transport) hingewiesen.

Nach Meinung der Befragten ist die Nutzung der neuen Technologien die beste Möglichkeit, um die Wettbewerbsnachteile der Schweiz zu bekämpfen. Knapp drei Viertel der KMU (72,3%) setzen ihre Hoffnung in eine stärkere Digitalisierung.

Am häufigsten nennen die befragten Chefinnen und Chefs die Digitalisierung der Arbeitsprozesse und Produktionsverfahren. 77,5% von ihnen glauben, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Firmen auf diese Weise landesweit erhöht werden könnte.

Zu den weiteren besonders häufig empfohlenen Massnahmen gehören die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen sowie Investitionen in das Personal. Ausserdem genannt werden die Steigerung der Importe von Vorleistungen und die Auslagerung ins Ausland.

Junge und grössere KMU sind in ihrem Digitalisierungsprozess besonders weit fortgeschritten. Erwartungsgemäss erweisen sich die Unternehmen der Informations- und Kommunikationsbranche als Musterschüler, genau wie diejenigen in der Elektroindustrie und im Transportsektor.

(Quelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF)

08.08.16

Partnerschaft mit der Stiftung KMU Schweiz

Die Stiftung KMU Schweiz – dessen Träger unter anderem der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Arbeitgeberband und weitere Verbände sind – fördert das unternehmerische Know-how und die Bereitschaft, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen.

Die KMU-Webplattform «helpy» ist eine der zentralen Massnahmen zur Erreichung dieser Zielsetzungen. Indem Unternehmerinnen und Unternehmer der Zugang zu Expertenwissen vermittelt und erleichtert wird, kommen diese in wichtigen Entscheidungsphasen schneller und sicherer voran.

sme partners wurde als Experte für Restrukturierungen und Sanierungen ausgewählt.

Die Begleitung von KMU-Unternehmungen in einer äusserst komplexen und fordernden Situation ist eine der Kernkompetenzen von sme partners. Dies sowohl auf strategischer Ebene wie aber auch im operativen Tagesgeschäft. Wir sind stolz, in diesem Geschäftsfeld als Experten von der Stiftung KMU Schweiz anerkannt und ausgewählt worden zu sein.



28.04.16

Wachstumsfinanzierung für die Grill Sheriff GmbH, Grüningen

Die Grill Sheriff GmbH in Grüningen ist das grösste Grill-Fachhandelsgeschäft in der Schweiz. Auf einer Fläche von über 1’000m2 werden Grill’s, Grill-Zubehör und Accessoires ausgestellt. Integriert ist eine Grillschule sowie eine Grillwerkstatt für die professionelle Montage und alle Unterhalts- und Servicearbeiten.

Das starke Geschäftswachstum in den vergangenen Jahren als auch die geplanten weiteren Ausbauschritte haben einen natürlichen Finanzierungsbedarf ausgelöst.

sme partners durften Grill Sheriff von Beginn an in der Kapitalermittlung, der Strukturierung, der Erstellung der Dokumentationen für die Finanzinstitute, der Offertbeurteilung sowie in allen vor- und nachgelagerten Aktivitäten eng begleiten.

«Für uns als Unternehmer war die gesamtheitliche Beratung der sme partners sehr überzeugend. Beginnend bei der strategischen Diskussion, gefolgt von dem Aufzeigen möglicher Finanzierungsvarianten, der Dokumentationserstellung für die Finanzinstitute bis hin zur Kreditabwicklung. Dass wir dabei bei der Ausarbeitung der Finanzierungstruktur wie auch der Suche nach der für uns passenden Bankfinanzierung jederzeit äusserst kompetent und professionell unterstützt wurden, hat das künftige Wachstum unseres Betriebes für die kommenden Jahre erst ermöglicht.»

Daniela und Marcel Meier, Geschäftsführer und Inhaber der Grill Sheriff GmbH

15.12.15

Wie man die Motivation der Mitarbeitenden fördern kann

Ruheräume, kostenloses Essen, E-Bikes, Fitnessräume, Kinderbetreuung oder Kurse für die persönliche Weiterentwicklung. Zahlreiche Unternehmen setzen eher auf Lebensqualität als auf finanzielle Anreize wie Lohnerhöhungen oder Prämien, um die Motivation ihrer Mitarbeitenden stabil zu halten. Die Rechnung geht auf.

Laut Dirk Hanebuth, Berater bei der Consulting-Agentur Great Place to Work in Zürich, wird es immer wichtiger, innerhalb der Firma Massnahmen zur Förderung des Wohlbefindens der Beschäftigten zu treffen, ganz unabhängig von der Unternehmnensgrösse. "Die Mitarbeiter möchten heute mehr Freizeit haben", sagt er. "Bei den jungen Generationen ist der Lohn nicht mehr der zentrale Karriereaspekt. Unternehmen, die das verstanden haben und sich daran anpassen, erreichen häufig die besten Leistungen." Zu den rund hundert Schweizer Kunden von Great Place to Work gehört unter anderem das Basler Pharmaunternehmen Mundipharma Medical Company, das etwa fünfzig Personen beschäftigt. Dieses Unternehmen hat insbesondere ein Gesundheitsprogramm eingeführt, das die Themen Ernährung, Stressabbau und Sport sowie Meditationskurse abdeckt, um neue Wege zur Entspannung anzubieten.

Zugleich leistet es einen monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung der Beschäftigten und unterstützt die Teilnahme an einem grossen internationalen Firmenlauf. "Das Feedback ist grossartig", sagt Personalleiterin Regula Müller. "Wir sind überzeugt, dass eine hohe Zufriedenheit unserer Angestellten ein Schlüsselfaktor für ein nachhaltiges Wachstum ist. Wir versuchen vor allem, unsere Kollegen zu ermutigen, sich für ihr eigenes Wohlbefinden zu interessieren, anstatt starre Programme für sie anzubieten." Die Firma gewährt auch viele Freiheiten hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung, damit die Mitarbeitenden ihr Privatleben bestmöglich organisieren können.

Die Freiburger Firma Liip, die im Bereich Web-Entwicklung tätig ist, hebt sich dadurch hervor, dass sie ihren Angestellten 4 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub gewährt. Das ist in der Schweiz noch sehr selten. "Bei uns steht eindeutig der Mensch im Mittelpunkt: Für uns als Dienstleistungsunternehmen ist er die wichtigste Ressource", meint Personalleiter Jonas Vonlanthen. Das Unternehmen mit 113 Beschäftigten und einem Männeranteil von 80% arbeitet auf verschiedenen Ebenen daran, die Motivation der Mitarbeiter auf einem optimalen Level zu halten. So können die Arbeitnehmer entscheiden, ob sie 80% oder 100% arbeiten möchten, und sie haben die Möglichkeit, ihre Beschäftigungsrate alle drei Monate zu ändern. Im Moment arbeiten zwei Drittel der Angestellten Teilzeit. Geplant sind weitere Leistungen wie Massagen, Ernährungsberatung oder sportliche Aktivitäten. "Wir merken, dass wir mit solchen Massnahmen viel mehr positive Effekte erzielen als mit einer Lohnerhöhung, sofern der Lohn bereits angemessen ist", erklärt Jonas Vonlanthen. "Dabei halten sich die Kosten im Rahmen. Man muss sich nur gut organisieren und im Vorfeld genau definieren, worauf die Beschäftigten ein Anrecht haben."

Natürlich können all diese Massnahmen nur von Unternehmen in Betracht gezogen werden, deren Geschäfte gut laufen. Das Thema Lohn bleibt für einige ebenfalls wichtig, besonders für Angestellte, die sich für unterbezahlt halten. Laut Dirk Hanebuth wird es in den kommenden Jahren immer häufiger vorkommen, dass Firmen verbieten, nach 18 Uhr 30 und am Wochenende E-Mails oder SMS zu verschicken, damit insbesondere Burnout-Risiken vermieden werden: "Wenn man die Mitarbeiter wie Menschen behandelt, indem man ihnen das Gefühl gibt, dass alle an einem Strang ziehen, bleiben sie dem Unternehmen treu, und so kann man die besten für sich gewinnen. Es kommt daher allen zugute, wenn man an das Wohlbefinden der Mitarbeiter denkt."

(Quelle: http://www.kmu.admin.ch/)

20.11.15

Neue Verordnung zur Arbeitszeiterfassung

Ab 2016 wird es nicht mehr für alle Schweizer Arbeitnehmenden obligatorisch sein, ihre Arbeitszeit erfassen zu lassen. Gemäss den vom Bundesrat eingebrachten Änderungen der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz darf der Chef oder die Chefin eines Unternehmens künftig von der detaillierten Arbeitszeiterfassung abweichen. Die Arbeitswelt habe sich stark verändert, hiess es aus dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Viele Beschäftigte arbeiteten heute örtlich und zeitlich flexibel. Daher sei es nicht mehr sinnvoll zu verlangen, dass alle Mitarbeitenden ihre gesamte Arbeitszeit detailliert protokollieren.

Die neuen Regelungen, die am 1. Januar in Kraft treten werden, beziehen sich auf zwei Gruppen von Arbeitnehmenden. Im ersten Fall geht es um Beschäftigte mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als CHF 120'000 (inklusive Boni), einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und einer grossen Autonomie bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit. Diese können gänzlich von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit werden. Allerdings ist dafür die schriftliche Einwilligung der betroffenen Arbeitnehmenden erforderlich.

Für Arbeitnehmende mit einer grossen Arbeitszeitautonomie sieht eine neue Bestimmung vor, dass diese künftig nur noch die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit erfassen müssen. Bei Sonntags- oder Nachtarbeit bleibt die Notwendigkeit zur Erfassung der genauen Arbeitszeiten weiterhin bestehen. In diesem zweiten Fall ist ein GAV nicht erforderlich. Stattdessen muss eine kollektive Vereinbarung zwischen dem Chef und der (internen oder externen) Arbeitnehmervertretung getroffen werden. Gibt es keine Arbeitnehmervertretung, so muss die Mehrheit der Mitarbeitenden der Regelung zustimmen. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten benötigt der Arbeitgeber lediglich die individuelle Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmenden.

(Quelle: SECO, KMU-Portal)

02.10.15

Taxi 444 AG – Beat Koller wird neuer Verwaltungsrat

Das Taxigewerbe ist mit anspruchsvollen Entwicklungen und Herausforderungen im Markt bei den Stadttaxis in Zürich und den auch Flughafentaxis konfrontiert. Gleichzeitig stellen sich dadurch wesentliche strategische, betriebswirtschaftliche und finanzielle Fragen. Aufgrund dieser Situation haben sich der Gesamtverwaltungsrat und die Genossenschafter der Taxi 444 Zürich - als Eigentümer der Taxi 444 AG - entschlossen, das oberste Leitungsgremium zu verstärken.

«Mit seinen langjährigen Erfahrungen als Unternehmensberater / Verwaltungsrat aber auch als zugelassener Revisionsexperte RAB erfüllt Beat Koller das Anforderungsprofil vollumfänglich und ergänzt den bestehenden Verwaltungsrat in idealer Weise.»

Dr. Thomas Wagner, Verwaltungsratspräsident Taxi 444 AG


Facts & Figures zur Taxi 444 AG

Die Taxi 444 AG betreibt die grösste Taxi Zentrale in der Stadt Zürich. Darin sind rund 350 Genossenschafter mit 400 Fahrzeugen angeschlossen und beziehen darüber Dienstleistungen, welche von 33 Mitarbeitern rund um die Uhr erbracht werden. Weiter ist die Gesellschaft Partner der Flughafen Zürich AG und der Stadt Kloten mit 10 angeschlossenen Partnerbetrieben, die mit 49 Konzessionen Fahrten vom Flughafen Zürich aus anbieten. 

11.09.15

Beat Koller wird Stiftungsrat Sparen 3 der SHKB

Im Rahmen der rechtlichen und organisatorischen Anpassungen der Vorsorgestiftung 3 der Schaffhauser Kantonalbank (SHKB) wurde Beat Koller vom Regierungsrat als von der Stifterin unabhängiges Mitglied in den Stiftungsrat gewählt. Mit seiner breiten und langjährigen Bankerfahrung wie aber auch seiner Tätigkeit als zugelassener Revisionsexperte der RAB erfüllt er die Anforderungskriterien an dieses Mandat in idealer Weise.


Facts & Figures Vorsorgestiftung Sparen 3 der SHKB

Die Vorsorgestiftung bezweckt die Förderung der steuerbegünstigten, gebundenen Selbstvorsorge im Sinne des BVG. Neben dem Führen von Vorsorgekonti kann die Vorsorgestiftung Risiko-Vorsorgeversicherungen sowie Anlagegebundene Sparlösungen – immer nach BVG – anbieten.

13.08.15

Kochoptik übernimmt Optik Alain Shriqui & Co. Zürich

Alain Shriqui, MSc in Optometrie, übergibt sein Geschäft, die Optik Alain Shriqui & Co., an der Strehlgasse 33 in Zürich per 30. September 2015 an die Kochoptik. Mehr als 30 Jahre führte Alain Shriqui sein Optikergeschäft mit 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Strehlgasse in Zürich. Neben Brillen und Kontaktlinsen ist die Unternehmung auf den Bereich «Low Vision» spezialisiert.

Im Rahmen der Nachfolgeregelung haben sich Alain und Regula Shriqui entschieden, diese rechtzeitig zu planen und dadurch für Ihr Geschäft einen verlässlichen Partner zu finden, welcher das Unternehmen in Ihrem Sinne und Geist weiter führt. sme partners durften den Verkäufer von Beginn an als exklusiven M&A Partner wie auch in allen vor- und nachgelagerten Aktivitäten begleiten.

«Für uns als Unternehmer und Eigentümer war die gesamtheitliche Beratung der sme partners ein Glücksfall. Während allen Phasen des Verkaufes. Beginnend bei der strategischen Diskussion, der Unternehmensbewertung gefolgt von der Verkaufspreisbestimmung, dem Erstellen der Verkaufsdokumentation wie auch dem Suchen der Kaufinteressenten. Das kompetente Führen der Kaufpreisverhandlungen, die professionelle Kaufvertragsausarbeitung bis hin zur Transaktionsabwicklung haben die für uns in allen Belangen erfreuliche Nachfolgeregelung so erst ermöglicht.»

Regula und Alain Shriqui, Eigentümer der Optik Alain Shriqui & Co.

15.07.15

Unternehmenssteuerreform III kurz vorgestellt

Mit der Unternehmenssteuerreform III soll die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz gestärkt und die internationale Akzeptanz wieder hergestellt werden. Kritisiert werden bestimmte Besteuerungsmodalitäten für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Die Reform soll die unterschiedliche Besteuerung in- und ausländischer Unternehmensgewinne durch die Kantone beseitigen. Um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, sollen neu Lizenzerträge steuerlich privilegiert sowie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung mittels eines erhöhten Abzugs berücksichtigt werden.

Bei der Besteuerung von Unternehmen besteht ein intensiver internationaler Steuerwettbewerb. Die Unternehmensbesteuerung steht seit Mitte der 2000er Jahre zunehmend in der internationalen Kritik, insbesondere die Schweizer Praxis der steuerlichen Privilegierung von ausländischen Erträgen (so genanntes „ring fencing“) von Holding- Domizil- und gemischten Gesellschaften. Diese geniessen einen sogenannten kantonalen Steuerstatus. Hierüber führt die Schweiz mit der EU einen Unternehmenssteuerdialog. Innerhalb der OECD arbeitet die Schweiz aktiv an den Arbeiten für einen faireren Steuerwettbewerb zwischen Staaten mit. Die kantonalen Steuerstatus haben eine grosse wirtschaftliche Bedeutung. Die Einnahmen des Bundes von Unternehmen mit kantonalem Steuerstatus betrugen im Jahr 2012 insgesamt rund 4,1 Milliarden Franken (inkl. Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer). Dies ist rund die Hälfte aller Gewinnsteuereinnahmen des Bundes. In den Kantonen macht der geschätzte Anteil mit 2,1 Milliarden Franken (inkl. Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer) rund einen Fünftel der jährlichen Gewinnsteuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden aus.

Ausgangspunkt der USR III bildet die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus. Mit der Abschaffung dieser Regelungen geht ein Wettbewerbsverlust für die Schweiz einher, der durch andere, international akzeptierte Massnahmen kompensiert werden soll. So sollen Lizenzerträge mittels einer Lizenzbox auf kantonaler Ebene reduziert besteuert werden. Zudem können Kantone erhöhte Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung gewähren. Beide Massnahmen tragen dem Umstand Rechnung, dass bestimmte unternehmerische Tätigkeiten im internationalen Vergleich einer tiefen Besteuerung unterliegen. Auch sollen Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer vorgenommen werden.

Schätzungen gehen für die steuerpolitischen Massnahmen von Mindereinnahmen im Umfang von jährlich 220 Millionen Franken für den Bund aus. Hinzu kommen Kosten von 1,1 Milliarden Franken für Ausgleichsmassnahmen und einen zeitlich befristeten Ergänzungsbeitrag zugunsten der Kantone. In diesen Zahlen sind allfällige Effekte aus der Zu- und Abwanderung von Unternehmen oder der Verschiebung von Unternehmensfunktionen nicht berücksichtigt.

(Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD)

28.05.15

Outsourcing: Eine Sorge weniger für den Unternehmer?

Man kann nicht auf jedem Gebiet vertiefte Detailkenntnisse haben – und doch sollen alle Geschäftstätigkeiten professionell und zeitgerecht gehandhabt werden. Besonders Finanzthemen stellen hier eine Herausforderung dar. Sie sind oftmals komplex, zeitaufwändig und müssen hohen internen und externen Anforderungen genügen.

Mit dem Outsourcen dieser Aufgaben und Tätigkeiten stellen Sie sicher, dass diese professionell und termingerecht erledigt werden. Eigenes Personal dafür einzustellen, ist bei genauerer Betrachtung oftmals nicht die optimale Lösung: Outsourcing ist gesamtheitlich betrachtet vielfach günstiger. Ferienabwesenheiten sowie Krankheit stellen kein Problem dar. Spezialisierte Partner sind ausserdem immer auf dem fachlich neuesten Stand und so in der Lage, jederzeit eine gesicherte Qualität zu liefern. Das alles minimiert Ihre Risiken, bei oft geringeren Kosten! Es lohnt sich also zu überlegen, ob Outsourcing für Ihr Unternehmen eine Option darstellt. Welche Tätigkeiten können und möchten Sie extern erledigen lassen?

Wir von sme partners freuen uns, mit Ihnen Ihre Bedürfnisse zu besprechen und darauf basierend eine entsprechende Offerte auszustellen. Damit Sie sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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